Brandverletzungen bei Kindern

Wenn ein Kind sich verbrüht oder gar verbrennt, ist dies meist ein großer Schock. Um in solchen Situationen schnell zu handeln, wird jährlich am 7. Dezember der „Tag des brandverletzten Kindes“ dafür genutzt, um über akute Maßnahmen im Falle einer Brandverletzung eines Kindes aufzuklären.

Wenn Kinder im Wachstum selbständiger und mobiler werden, wächst leider auch die Gefahr, dass sie sich verletzen. Herdplatten, Bügeleisen und auch heiße Getränke stellen im Alltag ein Risiko für Verbrennungen und Verbrühungen dar. Derartige Unfälle gehören zu den häufigsten im Kindesalter, weshalb der 7. Dezember von der Elternvereinigung „Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V.“ als bundesweiter „Tag des brandverletzten Kindes“ ins Leben gerufen wurde. An dem Aktionstag wird der Fokus auf Information und Aufklärung gelegt, um ein Bewusstsein für Unfallgefahren zu schaffen und Kinder vor Verbrennungs- und Verbrühungsunfällen zu schützen. Unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ soll in diesem Jahr die Erste Hilfe nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes thematisiert werden. 

Gefahren im Alltag

„Insbesondere Verbrühungen mit Heißgetränken sind häufig“, sagt Dr. Christina Kujath, Kinderchirurgin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck. Bei Kleinkindern bestehe die Gefahr, dass sie beispielsweise Gefäße vom Tisch oder Herd ziehen oder – auf dem Arm eines Elternteils – gegen die heiße Tasse stoßen, die der Erwachsene gerade hält. Ältere Kinder verletzen sich zum Beispiel beim Inhalieren über Wasserdampf oder beim ersten Kaffeekochen. „In dieser Jahreszeit gehen die Gefahren vor allem von Tee, Kerzen, Öfen, aber auch Radiatoren aus, die unglaublich heiß werden können“, ergänzt Dr. Kujath. Schon eine Temperatur von 52 Grad könne der Kinderhaut erheblich schaden.

Kinderchirurgin Dr. Christina Kujath vor einem Plakat, das auf Verbrennungs- und Verbrühungsgefahren hinweist
© Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck

Im Fall der Fälle

Passiert ein Unfall, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und die Gefahrenquelle zu beseitigen. Bei schweren Verletzungen sollte der Rettungsdienst gerufen, bei kleineren Verletzungen eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt aufgesucht werden. „Verbrüht sich ein Kind mit einer heißen Flüssigkeit, ist es wichtig, die nasse Kleidung vollständig zu entfernen. Bei Verbrennungen hingegen müssen eventuelle Flammen erstickt werden; eingebrannte Kleidung darf jedoch – im Unterschied zu Verbrühungen – nicht entfernt werden. Der verletzte Körperteil soll anschließend zehn Minuten lang unter handwarmes Wasser gehalten werden. Auf keinen Fall dürfen Mehl, Zahnpasta, Joghurt oder Quark auf die Wunde gegeben werden“, sagt Dr. Kujath. Bei einer tatsächlichen Verbrennung eines Kindes ist es besser, keine Hausmittel auf Brandwunden aufzutragen, sondern geschultem Fachpersonal die Behandlung zu überlassen. Entscheidend ist, dass das Kind nicht auskühlt. Deswegen soll eine großflächige Verletzung nicht mit Wasser gekühlt werden; und eventuell ein Handtuch um das Kind gelegt werden, so die Expertin. Weitere Infos zu dem Aktionstag und ersten Hilfsmaßnahmen gibt es unter www.paulinchen.de.

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