Tagespflegepersonen, allgemein als Tagesmütter und Tagesväter bekannt, betreuen bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kindeseltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten zu individuell vereinbarten Zeiten. Viele Eltern mit Kleinkindern entscheiden sich für diese Betreuungsform aufgrund der familienähnlichen Struktur und der flexiblen Betreuungszeiten. Die Eltern werden mit einer Gebühr an den Kosten beteiligt. Die Gebühr entspricht der eines Krippenplatzes. Die Landeshauptstadt fördert Kieler Kinder unter einem Jahr, wenn beide Eltern berufstätig sind oder sich in Ausbildung oder einer Maßnahme zur Wiedereingliederung im Sinne des SGB II befinden.
Landeshauptstadt Kiel, Servicebüro Kindertagespflege
Andreas-Gayk-Straße 31, Kiel, Tel. 04 31 / 901 33 29
www.kiel.de/kindertagespflege